Stand April 2026
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (Kurt Karl Veigl GmbH) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.bad-veigl.at) und wurden diese auch an den Kunden übermittelt.
Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
Unsere Angebote sind unverbindlich.
Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen.
Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen.
Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
Wenn der Auftrag vom Besteller aus zu vertretenden Gründen nicht zur Ausführung kommt, wird ein Betrag von 20% der Auftragssumme gefordert. Die fertig gestellten Arbeiten werden voll in Rechnung gestellt.
Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager.
Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde.
Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich zu vergüten.
Wir sind berechtigt, Entgelte anzupassen, wenn Kostenänderungen von mindestens 3% eintreten (z. B. Lohn- oder Materialkosten).
Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart.
Weitere Details zur Preisgestaltung und Berechnung bleiben wie im Originaltext beschrieben bestehen.
Werden Geräte oder Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, einen Zuschlag von 20% des Wertes zu berechnen.
Beigestellte Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
Die Qualität und Betriebsbereitschaft liegt in der Verantwortung des Kunden.
30% des Entgeltes bei Vertragsabschluss, 40% bei Leistungsbeginn und der Rest nach Fertigstellung.
Teilrechnungen sind möglich.
Weitere Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen und Mahnspesen gelten wie im Originaltext beschrieben.
Der Kunde stimmt der Übermittlung seiner Daten an Gläubigerschutzverbände (AKV, ÖVC, ISA, KSV) zu.
Der Kunde hat alle technischen, baulichen und rechtlichen Voraussetzungen bereitzustellen.
Insbesondere Angaben zu Leitungen, Gefahrenquellen und statischen Voraussetzungen.
Weitere Verpflichtungen bleiben unverändert laut Originaltext.
Änderungen und Erweiterungen sind nur bei technischer Notwendigkeit verpflichtend umzusetzen.
Teillieferungen sind zulässig.
Fristen verschieben sich bei höherer Gewalt oder Verzögerungen außerhalb unseres Einflussbereiches.
Weitere Details gelten wie im Originaltext beschrieben.
Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden durch nicht erkennbare Gegebenheiten entstehen.
Diese hat nur begrenzte Haltbarkeit und muss zeitnah fachgerecht ersetzt werden.
Die Gefahr geht bei Unternehmern mit Übergabe bzw. Versand über.
Bei Annahmeverzug können Lagerkosten und Schadenersatz geltend gemacht werden.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Kunde haftet für bereitgestellte Unterlagen hinsichtlich Rechte Dritter.
Pläne und Unterlagen bleiben unser Eigentum.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Unwirksame Teile berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.